HAUSHALTSAUSSCHUSS berät über KONSOLIDIERUNGSMAßNAHMEN

Der Landshuter Stadtrat hat sich in einer nichtöffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses mit Konsolidierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der angespannten Haushaltssituation befasst.

In den vergangenen Monaten hatte das Finanzreferat mehrere hundert Einsparvorschläge, die von allen Fachstellen der Stadtverwaltung eingereicht wurden, ebenso gesammelt und geprüft wie Vorschläge, die aus dem Kreis des Stadtrats eingegangen waren. Am Dienstag wurde dem Ausschuss das Ergebnis dieser intensiven Vorarbeit präsentiert: Über rund 150 konkrete Vorschläge wurde teils intensiv, stets aber sachlich und lösungsorientiert diskutiert. „Der Ernst der Lage ist den Mitgliedern dieses Gremiums über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg bewusst. Ich begrüße es deshalb sehr, dass auf allen Seiten die Bereitschaft zu echten Sparanstrengungen und auch zu unpopulären Entscheidungen spürbar war – und dass wir schon in diesem ersten Schritt ein gutes Stück vorangekommen sind“, fasste Oberbürgermeister Alexander Putz die Ergebnisse dieser Sitzung zusammen. „Diese konstruktive Arbeitsatmosphäre sollten wir uns für die anstehenden weiteren Beratungen bewahren, um in den Fachausschüssen und im Sonderplenum am 31. Oktober ein Konsolidierungspaket schnüren zu können, das uns für die nächsten Jahre etwas mehr Spielraum im Haushalt verschaffen möge.“

Die möglichen Maßnahmen waren von Kämmerer Alois Wagensonner und seinem Team im Vorfeld in verschiedene Kategorien eingeordnet worden. Liste A beinhaltete dabei jene Maßnahmen, die im laufenden Betrieb der Verwaltung bereits umgesetzt werden oder ohne formelle Beschlussfassung des Stadtrats umgehend ergriffen werden können. Beispiele sind unter anderem die Reduzierung von Mitgliedsbeiträgen der Stadt und teils bereits vollzogene Gebührenanpassungen etwa im Bereich Gaststätten- und Gewerberecht oder für die Nutzung von Sporthallen. Dazu sind Einsparungen beispielsweise durch Beitragsreduzierungen oder Kündigungen von nicht notwendigen Versicherungen geplant – und durch die zunehmende Umstellung auf digitale Informationsmedien können Druckkosten für Broschüren, Flyer etc. erheblich gesenkt werden. Auch Mietanpassungen für städtische Liegenschaften sind im Rahmen der Inflationsanpassung der vergangenen Jahre vorgesehen. Unterm Strich dürften diese konkreten Maßnahmen, die vom Haushaltsausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen wurden, bereits im Jahr 2026 zu einer Verbesserung im städtischen Haushalt in deutlich sechsstelliger Höhe führen; in den Folgejahren dürften die Verbesserungen dann in einen mittleren sechsstelligen Bereich wachsen.

Großes Potenzial sieht die Verwaltung zudem in der Einführung KI-gestützter Prozesse etwa bei der Dokumentenverarbeitung, aber auch in KI-basierten Verfahren zur Unterstützung der Antragsprüfung. In der Folge dürfte der Stellenbedarf in diesem Bereich mittel- und langfristig spürbar zurückgehen, was über die dann entsprechend geringeren Personalkosten auch direkte positive Folgen für den Stadthaushalt hätte. Dadurch könnte nach ersten vorsichtigen Schätzungen ebenfalls eine deutlich sechsstellige Summe pro Jahr zusammenkommen.

In Liste B waren alle Konsolidierungsvorschläge zusammengefasst, die aufgrund ihrer komplexen Thematik oder weil zur Umsetzung eine Anpassung einschlägiger Satzungen nötig wäre, vom Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen wurden. Dazu gehören unter anderem eine Anpassung der Gebührensatzung der Stadtbücherei, die Anpassung der Unterrichtsgebühren der Städtischen Musikschule, die Einführung von Eintrittsgeldern für die Städtischen Museen, die Anpassung der Ticketpreise für das Stadttheater, die Erhöhung der Parkgebühren und die Anhebung der städtischen Sondernutzungsgebühren. Ab wann und in welcher konkreten Form einzelne Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, entscheiden die Fachausschüsse in der Regel mit Empfehlungsbeschlüssen an das Plenum in den nächsten Monaten.

Die dritte Kategorie, Liste C, beinhaltete Konsolidierungsvorschläge von gesellschafts- und personalpolitischer Tragweite. Zu diesen Maßnahmen gab der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung ab. Das letzte Wort hat in diesen Fällen das Plenum, das sich am 31. Oktober – dann in weitestgehend öffentlicher Sitzung – mit der Haushaltskonsolidierung befassen wird. Im Rahmen dieser Sitzung wird auch über zwei Grundsatzbeschlüsse final beraten, die der Haushaltsausschuss am Dienstag mit parteiübergreifender, überwältigender Mehrheit befürwortete. So soll sich die Stadt künftig bei der Erfüllung der ihr obliegenden Pflichtaufgaben auf ein Mindestmaß beschränken. Bisher werden diese Aufgaben in der Praxis mitunter mit einem höheren Leistungsumfang erfüllt, als es die gesetzlichen bzw. fachlichen Vorgabe erfordern. Das gilt nicht nur für laufende Ausgaben insbesondere im sozialen Bereich, sondern auch für Baumaßnahmen. Hintergrund war oft der Gedanke, in den Einrichtungen bzw. bei den Angeboten die Standards zugunsten der Bürgerinnen und Bürger möglichst optimal zu gestalten. Dies führt allerdings zu teils erheblichen Mehrkosten, die die Stadt angesichts der knappen Haushaltsmittel nicht mehr tragen kann. In einem zweiten Grundsatzbeschluss soll zudem die regelmäßige Fortschreibung und Erhöhung aller von der Stadt Landshut erhobenen Gebühren und Entgelte festgelegt werden. Auch dieser Schritt ist aus Sicht des Haushaltsausschusses und der Verwaltung angesichts der stetig steigenden Personal-, Energie- und Sachkosten geboten, um einer schleichenden Entwertung der städtischen Einnahmen zu begegnen. Ziel dieser und aller anderen Maßnahmen ist es laut OB Putz, den Haushalt nachhaltig zu entlasten – und der Stadt Landshut damit Gestaltungsmöglichkeiten zurückzugeben.

Foto:
Symbolbild/h.j.lodermeier

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